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Kosten

Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Dazu brauchen Sie eine Anordnung von einer Allgemeinmedizinerin (Ihrer/m Hausärztin/Hausarzt), einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin. In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden. 


Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Nach Ablauf der 15 Sitzungen kann eine Verlängerung für weitere 15 Sitzungen beantragt werden. 

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Wenn Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten: 

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Aktuell ist noch unklar, ob Sie weiterhin über Ihre Zusatzversicherung abrechnen können und welche Kosten diese Ãœbernehmen. Nehmen Sie diesbezüglich direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf, um offene Fragen zu klären.  

Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie können den Termin bei Verhinderung bis maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Pauschale von 75.- verrechnet. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht von der Krankenkasse oder IV getragen werden und Sie diese privat bezahlen müssen.

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